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Der Kreistag des Landkreises
Sächsische Schweiz - Osterzgebirge besteht aus 86 Kreisräten und
dem Landrat als stimmberechtigtem Mitglied. Er wird aller fünf
Jahre von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern des
Kreises gewählt. Die Aufgaben des Kreistages ergeben sich aus
der Landkreisordnung. Er ist das wichtigste Organ des
Landkreises, bestimmt die Ziele der Verwaltungsarbeit, trifft
alle wichtigen Entscheidungen und kontrolliert deren Umsetzung.
Die Zahl der zu wählenden Kreisräte ergibt sich gemäß § 25 Abs.
2 der Sächsischen Landkreisordnung (SächsLKrO) aus der
Bevölkerungszahl des Landkreises zu einem bestimmten Stichtag.
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