Letzte Aktualisierung: 27.02.2011
 
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Kreistag
 
             
 

Der Kreistag des Landkreises Sächsische Schweiz - Osterzgebirge besteht aus 86 Kreisräten und dem Landrat als stimmberechtigtem Mitglied. Er wird aller fünf Jahre von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern des Kreises gewählt. Die Aufgaben des Kreistages ergeben sich aus der Landkreisordnung. Er ist das wichtigste Organ des Landkreises, bestimmt die Ziele der Verwaltungsarbeit, trifft alle wichtigen Entscheidungen und kontrolliert deren Umsetzung. Die Zahl der zu wählenden Kreisräte ergibt sich gemäß § 25 Abs. 2 der Sächsischen Landkreisordnung (SächsLKrO) aus der Bevölkerungszahl des Landkreises zu einem bestimmten Stichtag.

 
             
 
 
             
 
 
 

 
 
 
             
 

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